Sachenrecht.
Das Sachenrecht orientiert sich am Eigentum, dem zentralen Begriff des verfassungs- und einfachrechtlichen Rechtsschutzes. Innerhalb des Gesamtsystems Recht entfalten sich im Sachenrecht Details wie die Zuordnung der Rechte zu mehreren Personen, z.B. in Gestalt der Bruchteilsgemeinschaft oder der Ge...
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